Hotel RUTHMANN Garni

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Hier können Sie Ihre Zimmerreservierung bequem online über unser Formular tätigen.  Bitte schreiben Sie ins Feld "Nachricht" - VERBINDLICHE Buchung. Erst nach erfolgter Bestätigung vom B&B Ruthmann ist die Reservierung erfolgt. Beachten Sie hierbei auch den Anreisecode für unseren Schlüsselautomaten.

Unsere Gemeinde/Stadt Oestrich-Winkel ist staatlich anerkannter Tourismusort. Sie wird gemäß § 13 des Kommunalen Abgabengesetzes in Hessen voraussichtlich ab 1.7.2021 einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 Euro / Übernachtung bei Reisen aus privatem Anlass erheben. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit wir Ihren Aufenthalt in der Region noch attraktiver gestalten können. Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Oestrich-Winkel.

Die Daten werden zur Entrichtung des Tourismusbeitrages erhoben. Bei beruflichen Aufenthalten ist auf dem Meldeschein der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin und dessen/deren Anschrift anzugeben. Die Angaben können vom Kassen- und Steueramt der Stadt Geisenheim überprüft werden. Die Übermittlung der Daten an Dritte wird ausgeschlossen.

Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Tourismusbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Rheingau!

Die stetige Verbesserung unseres touristischen Angebotes liegt uns sehr am Herzen. Gerne senden Sie Ihre Anregungen an info@rheingau.com. Vielen Dank!